Bürgerbus
Twisteden

Fragen & Antworten

Zunächst einmal ist ein Bürgerbus ein ganz normales öffentliches Nahverkehrsmittel, das entsprechend dem deutschen Personenbeförderungsrecht nach Fahrplan auf einer konzessionierten Linie fährt. Gleich danach kommt aber schon das Besondere: nach dem Motto „Bürger fahren Bürger“ wird der Bürgerbus von ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern gesteuert. Die Fahrerinnen und Fahrer wechseln sich nach einem abgestimmten Dienstplan etwa alle 2 bis 3 Stunden ab und fahren im Durchschnitt ungefähr 2 bis 4 mal im Monat , je nach Lust und Laune.

Der Bürgerbus , ein Kleinbus mit acht Fahrgastplätzen, kann da eingesetzt werden, wo regulärer Linienverkehr wirtschaftlich nicht mehr tragbar ist. Dadurch kann er auch in nachfrageschwachen Räumen und Zeiten Mobilität gewährleisten, ohne übermäßige Kosten zu verursachen.*

Alle Fahrerinnen und Fahrer müssen mindestens 21 Jahre alt sein, den Klasse 3 oder entsprechenden EU- Führerschein  (Klasse B) haben und über zwei Jahre Fahrpraxis verfügen. Außerdem fordert die Fahrererlaubnisverordnung zum Führen eines Bürgerbusses eine „Fahrererlaubnis zur Fahrgastbeförderung“.
Dazu muss der alte Führerschein auf die neuen EU- Klassen umgeschrieben werden und es sind in regelmäßigen Abständen ärztliche Untersuchungen notwendig.
Durch eine Sonderregelung in NRW wurde sichergestellt, dass die eigentlich für Berufskraftfahrer gedachten Regelungen den speziellen Bedürfnissen des Bürgerbusbetriebes gerecht wird.*

In NRW hat sich der Verein Pro Bürgerbus NRW gegründet, der Kontakte zu Bürgerbus Vereinen herstellen kann und weitere Auskünfte geben kann.

Informationen erhalten Sie auch bei den Vorstandsmitgliedern des Bürgerbus Vereins Twisteden e.V.

In der Regel ja. Nur in Ausnahmefällen können Änderungen (Fahrzeug defekt, Corona Pandemie o.ä.) eintreten.

Nein. Alle Änderungen müssen mit den Stadtwerken abgestimmt werden und von der Bezirksregierung genehmigt werden.

Der Bürgerbus hat einen eigenen Tarif, den „Inseltarif“ . Dadurch können wir die Fahrten preisgünstiger als der öffentliche Nahverkehr anbieten. VRR Tickets gelten aber deswegen in Bürgerbussen nicht.

Der Bürgerbus gilt als „PKW im Linienverkehr“. Deshalb gelten die gleichen Bedingungen wie in PKWs. Es dürfen max. 8 Personen befördert werden, und alle Personen müssen sich anschnallen. Für Kinder stehen Kindersitze zur Verfügung und sie müssen wie im PKW gesichert werden.

Nein. Es dürfen nur so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Sind alle Plätze besetzt, dürfen die Fahrerinnen und Fahrer keine zusätzlichen Fahrgäste aufnehmen.

Ja. Bei Vorlage eines entsprechenden gültigen Ausweises mit Beiblatt müssen diese Personen nicht bezahlen. Das gilt auch für Begleiter, wenn der Ausweis das Merkzeichen „B“ trägt.

Nein. Das ist aus zeitlichen Gründen nicht möglich und auch nicht notwendig, da die Haltestellen sehr engmaschig nebeneinander liegen.

Anmerkung: * aus der Broschüre „Der Bürgerbus“ Fragen und Antwortenzur einem ungewöhnlichen Nahverkehrsprojekt
hrg. vom Verein Pro Bürgerbus NRW e.V.